Seit Aufstellung der Bundesmarine waren die „Auslandsreisebestimmungen für die Schiffe der Bundeswehr” in der Marinedienstvorschrift (MDv) 162/1 geregelt. In der Anlage 16 dieser Vorschrift ist das Verfahren für die Vorbereitung und Durchführung der Post- und Telegrammübermittlung von und nach den Einheiten der Marine im Ausland festgelegt. Da diese MDv von den beiden Stützpunkten des Nord- und Ostseebereiches, also Wilhelmshaven und Kiel, unterschiedlich ausgelegt wurde, entschied sich das Verteidigungsministerium, die Anlage 16 in Zusammenarbeit mit der Bundespost zu überarbeiten. Das Ergebnis war die Wiedereinführung der Marine-Schiffspost im Frühjahr 1981.
Das Postamt Wilhelmshaven bekam für die Schiffe des Nordseebereiches die Stempelnummern „01a” bis „07a” zugewiesen. Später kamen noch die Nummern „08a” bis „13a” hinzu. Das Postamt Kiel bekam für die Schiffe des Ostseebereiches die Nummern „50a” bis „60a”, später noch die Nummern „61b” bis „64b” geliefert.
Neben der normalen Post waren als besondere Versendungsformen durch die Marine-Schiffspost für Briefe und Postkarten nur „Einschreiben”, „Eilzustellung” sowie „Luftpost” zugelassen. Die Postversorgung für die Besatzungsmitglieder und deren Angehörigen war eine Betreuungs- und Fürsorgemaßnahme der Bundesmarine. Die Bearbeitung der Post an Bord musste von den Soldaten neben deren eigentlichen Aufgaben zusätzlich erledigt werden.
Im Juli 1995 wurde auf Betreiben der Wehrbeauftragten in Zusammenarbeit mit den Marine-Dienststellen und der Deutschen Post AG ein neues Postübermittlungsverfahren an/von schwimmende/n Einheiten der Bundesmarine im Ausland erarbeitet. Dieses neue Verfahren sah ein Bordpostamt nicht mehr vor.
Das letzte Bordpostamt war auf der Fregatte KARLSRUHE, die vom 2.12.1995 bis zum 16.4.1996 Überwachungsaufgaben in der Adria durchführte. Der letzte Stempelabschlag mit der MSP Nr. „2a” erfolgte am 16.4.1996 bei Rückkehr der Fregatte in Wilhelmshaven.